FR ENDE

ARBEITSRECHT

Droit Social

Die Kanzlei berät und unterstützt Unternehmen und ihre Führungskräfte in allen Aspekten ihrer arbeitsrechtlichen Verhältnisse und beim Personalmanagement.

Für die Kanzlei bildet das Arbeitsrecht eine notwendige strategische Ergänzung ihrer Geschäftstätigkeit, da es ein Instrument darstellt, das es erlaubt, Schwierigkeiten eines Unternehmens rechtzeitig im Vorfeld zu erkennen; zudem steht es meist im Zentrum von Restrukturierungsmaßnahmen, die für das Überleben des Unternehmens und die Fortführung seines Betriebs unerlässlich sind.

Spezifische Kompetenzen

  • Unterstützung bei Einzel- oder Massenentlassungsverfahren.
  • Arbeitsgerichtliche Streitsachen.
  • Soziale Umstrukturierungen: Entlassungen aus betriebsbedingten Gründen, Plan zum Erhalt der Arbeitsplätze (sog. Plan de Sauvegarde de l’Emploi), freiwillige Ausscheiden.
  • Einrichtung und Anhörung von Mitarbeitervertretungsinstanzen.
  • Tarifverhandlungen (Branchenvereinbarungen, Tarifverträge, Arbeitszeiten usw.).
  • Lohnsummenprüfung und Prüfung der arbeitsrechtlichen Konflikte im Rahmen von M&A-Transaktionen.
  • Ausscheiden von Führungskräften.
  • Vergütungspakete, Stock-Option-Pläne, kostenlose Aktienzuteilungen.
  • Arbeitsunfälle, Sozialversicherungs- und Sozialschutzrecht.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit fehlenden Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Arbeitsstrafrecht.